vorarlberg.at · Presse · Landespressestelle · Vorarlberg Magazine · Vorarlberg Magazine 2002 · Vorarlberg Magazin Nr. 103 / 2002
Familie Angelina und Günter
Bilgeri aus Lochau mit Sabrina, Patrick und Manuel.
Familie Sieglinde und
Christoph Burtscher aus Nüziders mit Andrea und Simon.
Landesrätin Greti Schmid bei der Eröffnung der ersten Kinderbetreuungsmesse im Herbst 2001 in Dornbirn.
Interview. Vorarlberg gilt österreichweit als richtungsweisend in Sachen Familienpolitik. Hohe Pro-Kopf-Förderungen für Familien zählen, ebenso wie z.B. der Familienpass, zu den Säulen einer breit gefächerten Familienunterstützung. Im Interview verrät LR Greti Schmid, was ihr in ihrem Ressort besonders am Herzen liegt und welche Rolle die Familie gesellschaftspolitisch für sie spielt. Von Marlies Mohr
Stichwort Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Unternimmt die Politik genug, um die Rahmenbedingungen zu schaffen?
LR Greti Schmid: An erster Stelle hat immer das Wohl des Kindes zu stehen, dem haben wir alle unsere Maßnahmen unterzuordnen. Die beste Erziehung und Betreuung findet in der Familie statt, wo sich ein Familienmitglied um die Kinder kümmert. Mein Anliegen ist es, den Eltern eine echte Wahlfreiheit zu geben: Sowohl die Betreuung des Kindes innerhalb der Familie als auch außerhäusliche Kinderbetreuung auf Grund von Erwerbstätigkeit sollen nebeneinander möglich sein.
Die Vorarlberger Familienpolitik gilt österreichweit als vorbildlich. Worin gründet sie zur Hauptsache?
LR Greti Schmid: Wir können zu Recht mit Stolz darauf verweisen, dass Vorarlberg die höchsten Pro-Kopf-Förderungen für Familien leistet, zum Beispiel durch den Familienzuschuss. Generell lässt sich der Stellenwert einer Familie am besten über deren finanzielle Unterstützung definieren. Dabei geht es jedoch nicht nur um direkte Zuwendungen. Ein Beispiel ist der Familienpass, der jetzt übrigens auch in anderen Bundesländern gilt. Seine Botschaft besteht nicht allein darin, etwas günstig in Anspruch nehmen zu können. Er soll auch Einladung an die Familien zur gemeinsamen Freizeitgestaltung sein. Nachdenken müssen wir über neue steuerliche Anreizsysteme, wie beispielsweise in Deutschland: Wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, müsste das steuerlich gefördert werden, etwa in dem Ausmaß, dass eine Familie mit zwei Kindern, die zu Hause betreut werden, keine Steuern mehr bezahlt: Dann ist echte Wahlfreiheit gegeben!
Wo erfährt die Politik, was Familien brauchen?
LR Greti Schmid: Am besten an der Basis. Man muss schauen, was bewegt die Familien in Wirklichkeit. Und das erfährt man nur im persönlichen Gespräch.
War die bisherige Familienpolitik zu abgehoben?
LR Greti Schmid: Ich erfahre immer wieder, dass viele Familien ihre Kinder zu Hause betreuen wollen und sich das oft nicht leisten können! Hier ist das Kinderbetreuungsgeld ein guter Ansatz. Das Argument, das Kinderbetreuungsgeld treibe die Frauen zurück an den Herd, höre ich im Gespräch mit der Basis nicht. Ich bin zutiefst überzeugt, dass es gut ist, wenn das Kind die Zeit, die es braucht, zu Hause aufwachsen kann. Gleichzeitig muss den Frauen jedoch die Möglichkeit geboten werden, nach außen zu kommunizieren, sich weiterzubilden und ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen.
Gibt es von Seiten der Familienpolitik auch Forderungen an die Wirtschaft?
LR Greti Schmid: Ja, die Wirtschaft muss eine familienfreundliche Arbeitswelt schaffen – für Frauen und Männer! Das rechnet sich auch mittelfristig.
Welche grundsätzlichen Perspektiven hat die Familie?
LR Greti Schmid: Wer Kinder erzieht und Angehörige betreut, leistet einen entscheidenden Dienst an unserer Gesellschaft, der gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Dass das Kinderbetreuungsgeld erstmals Erziehungszeiten als pensionsbegründend wertet, ist ein Meilenstein in der Familienpolitik. Das liegt ganz auf der Linie das Landes Vorarlberg, das bestrebt ist, Familien in ihren Bedürfnissen und Aufgaben zu unterstützen und die Eigenverantwortung zu stärken.
Kontakt:
Amt der Landesregierung – Landespressestelle (LageplanFahrplan)
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Familie macht mehr aus dir (830 kB)
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