vorarlberg.at · Landwirtschaft · Agrarberichte 2003 bis 2011
Gemäß § 9 des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz - LFFG, LGBl.Nr. 44/2004, hat die Landesregierung bis spätestens 1. Juli jeden Jahres dem Landtag einen Land- und Forstwirtschaftsbericht vorzulegen. Darin sind die Höhe der aufgrund dieses Gesetzes der Land- und Forstwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr jeweils zugeflossenen Mittel, deren Zuordnung zu den einzelnen Maßnahmen und die mit ihnen verfolgten Ziele anzugeben.
Der Bericht hat überdies darzulegen, inwieweit die Förderungen zur Erreichung der Ziele nach § 3 dieses Gesetzes beigetragen haben. Bei Bedarf, jedenfalls aber im Hinblick auf den Beginn einer neuen Programmplanungsperiode, hat der Bericht eine vertiefte Evaluierung zu enthalten, die sich auf einen mehrjährigen Zeitraum zu erstrecken hat.
Der Agrarbericht kann jeweils auf dieser Seite heruntergeladen werden; sollten Sie gedruckte Berichtsexemplare wünschen, können Sie diese bei der Abteilung Va-Landwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz (Telefon #43(0)5574/511-25105; E-Mail landwirtschaft@vorarlberg.at), erhalten.
Download:
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme