Das Wildschaden-Kontrollsystem dient der objektiven Feststellung und Beurteilung von Wildschäden. Das Ausmaß der Wildschäden ist als primäre Grundlage für die Abschussplanung und Bewirtschaftung des Schalenwildes heranzuziehen. Die Beurteilung der Wildschäden erfolgt durch die Aufnahme und Auswertung von Vergleichsflächen. Die Kontrollzaunflächen dienen der Feststellung der Entwicklung der Waldverjüngung, wobei ein Vergleich zwischen eingezäunten Probeflächen und ungezäunten Vergleichsflächen, die dem Wildverbiss ausgesetzt sind, hergestellt wird.
Zur Beurteilung waldgefährdender Wildschäden haben der Jagdverfügungsberechtigte und der Jagdnutzungsberechtigte gemeinsam nach Anhörung des Waldaufsehers Vergleichsflächen zu errichten und zu erhalten. Sie müssen in solcher Anzahl und an solchen Orten errichtet werden, dass bei den örtlich unterschiedlichen Verhältnissen ausreichende Kenntnisse über den Waldzustand mit und ohne Beeinflussung durch das Wild gewonnen werden können.
Waldgefährdende Wildschäden liegen vor, wenn das Wild durch Verbiss, Verfegen oder Schälen
- in Waldbeständen ausgedehnte Blößen verursacht oder auf größeren Flächen die gesunde Entwicklung des Waldes unmöglich macht oder wesentlich verschlechtert,
- die Wiederbewaldung oder Neubewaldung verhindert,
- Naturverjüngung nicht aufkommen lässt oder
- eine standortgemäße Mischung von Baumarten verhindert.
Vergleichsflächen sind in der zur Beurteilung waldgefährdender Wildschäden erforderlichen Anzahl zu errichten und zu erhalten. Pro angefangene 50 ha Waldfläche ist im Jagdgebiet mindestens eine eingezäunte Vergleichsfläche an verjüngungsfähigen Standorten bzw. an Standorten mit beginnender Waldverjüngung zu errichten. Die eingezäunte Vergleichsfläche hat ein Ausmaß von 6 m x 6 m aufzuweisen und ist derart einzuzäunen, dass das Eindringen von Schalenwild verlässlich verhindert wird. In der Nähe der eingezäunten Vergleichsfläche ist eine im Hinblick auf Bodenaufbau, Hangneigung, Hangrichtung sowie Belichtungs- und Vegetationsverhältnisse vergleichbare und gleich große Fläche zu markieren (markierte Vergleichsfläche). Die Vergleichsflächen sind vom Jagdschutzorgan und vom Waldaufseher regelmäßig zu beobachten. Ihre Beobachtungen haben sie in einem Protokoll festzuhalten und hierüber im Rahmen ihres Aufgabenbereiches (Dienstpflichten) zu berichten.
Beiliegend kann ein Merkblatt zum Wildschaden-Kontrollsystem heruntergeladen werden..
Download:
Merkblatt WSKS 30.07.08 (255 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme