In Vorarlberg sind nur mehr wenige Gebiete vorhanden, die dem Rotwild einen allen Anforderungen entsprechenden Lebensraum bieten können. Insbesondere fehlen geeignete Wintereinstandsgebiete. Daher ist es erforderlich, dass das Rotwild in jene Gebiete des Landes gelenkt wird, die seinen Anforderungen noch am besten zu entsprechen vermögen. Demnach wurden die vorhandenen Lebensräume von Rotwildpopulationen in Kernzonen, Randzonen und Freizonen eingeteilt. In Kernzonen sind möglichst gute Lebensbedingungen für das Rotwild zu schaffen, etwa durch Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse, durch Fütterung, durch Wintergatterung und durch Festlegung von Wildruhezonen. In der Randzone sind die jagdwirtschaftlichen Maßnahmen danach auszurichten, dass sich das Rotwild dort nur vorübergehend in geringer Anzahl aufhält. Dementsprechend ist festgelegt, dass in der Randzone die Fütterung verboten ist. In Freizonen ist jedes Stück Rotwild, welches sich dort einfindet, sofort zu erlegen.
Für die Abschussplanung werden die gesamten Wildpopulationen und deren Lebensräume erfasst. Dementsprechend sind im Jagdrecht entsprechende Planungsebenen festgelegt:
Rotwildräume als oberste Planungsebene für die Abschussplanung beim Rotwild und Wildregionen als mittlere Planungsebene für das Rotwild und als oberste Planungsebene für die anderen Wildarten, die der Abschussplanung unterliegen.
Download:
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme