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Landwirtschaft - Jagd

Festlegung des Mindestabschusses an Rotwild

Die Landesregierung hat am 27. März 2012 die Verordnung über die Festlegung des Mindestabschusses an Rotwild im Jagdjahr 2012/2013 erlassen. Dabei wurde der Mindestabschuss an Rotwild, der insgesamt 854 Hirsche, 1.340 Tiere und 1.147 Kälber, also insgesamt 3.341 Stück Rotwild umfasst, festgelegt. Beiliegend kann die Aufteilung der Abschussquoten auf die jeweiligen Wildregionen eingesehen werden.

Infobox

Download:

Mindestabschuss Rotwild 2012/2013 (31 kB)

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