Der Fischereiverband ist ein gesetzlich anerkannter Verein, mit freiwilliger Mitgliedschaft, der die Interessen der Angelfischer in Vorarlberg vertritt. Die Geschäftstelle befindet sich im Landesfischereizentrum in Hard.
Zu den Mitgliedern des Verbandes zählen Vorarlberger Fischereivereine und Bewirtschafter.
Das Aufgabengebiet des Verbandes ist grundsätzlich im Fischereigesetz im §28 geregelt. Genauere Bestimmungen zu den Aufgabengebieten des Verbandes lassen sich aus der Satzung, welche er sich selbst gegeben hat, herauslesen.
Zum Aufgabegebiet des Verbandes zählen insbesondere:
• Interessenvertretung der Angelfischer in Vorarlberg
• Mitgestaltung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich der Fischerei
• Förderung der an der Fischerei interessierten Jugend
• Beratung von Fischereivereinen und Bewirtschaftern in fischereilichen Fragen
• Bewirtschaftung und Verpachtung von Gewässern
• Herausgabe von Publikationen
• Organisation und Durchführung von Fischerprüfungskursen, Bewirtschafter- Aufseher- und Elektrofischerkursen
• Abhaltung von Fischer-, Bewirtschafter-, Aufseher- und Elektrofischerkursen
Geschäftstelle des Fischereiverbandes
Frau Patricia Stockmaier
Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1, 6971 Hard
Tel/Fax: 05574/86174
Email: fischereiverbandvbg@aon.at
Homepage: www.fischereiverband-vbg.at
Der Fischereibeirat ist im Gesetz über die Fischerei in den Binnengewässern (Fischereigesetz, LGBl.Nr. 47/2000, idgF.) im § 29 verankert.
Die Landesregierung hat den Fischereibeirat vor der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes zu hören und ihn in Angelegenheiten der Förderung der Binnenfischerei sowie in Fragen, welche für die Binnenfischerei sonst von allgemeiner Bedeutung sind, zu befassen.
Die Geschäftsführung des Fischereibeirates obliegt dem Amt der Landesregierung. Er tritt zumindest einmal jährlich zusammen. Dem Fischereibeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
• das mit den Angelegenheiten der Fischerei betraute Mitglied der Landesregierung als Vorsitzender,
• zwei Vertreter der Interessenvertretung der Fischer (§ 28),
• ein Vertreter der Landwirtschaftskammer,
• der Naturschutzanwalt,
• zwei Mitglieder aus dem Kreis der Fischereiberechtigten, davon eines aus dem Kreis der Gemeinden, die Fischereiberechtigte sind, und
• zwei Mitglieder aus dem Kreis der Bewirtschafter der Fischereireviere
Der Fischereirevierausschuss ist im Gesetz über die Bodenseefischerei (Bodenseefischereigesetz, LGBl.Nr. 1/2002, idgF.) im § 19 verankert. Beim Amt der Landesregierung besteht ein Fischereirevierausschuss für den Bodensee, der die Landesregierung bei der Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes, in Angelegenheiten der Förderung der Bodenseefischerei sowie in Fragen, welche für die Bodenseefischerei sonst von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten hat. Der Fischereirevierausschuss für den Bodensee ist ferner zur Wahrnehmung der Fischereiinteressen im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959 berufen. Er kann überdies die Fischereiberechtigten, die Berufsfischer, die Sportfischer oder ihre Vereinigungen in Angelegenheiten, welche für die Bodenseefischerei von allgemeiner Bedeutung sind, beraten.
Der Fischereirevierausschuss für den Bodensee besteht aus dem Obmann, seinem Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern. Je zwei Mitglieder sind aus dem Kreise der Fischereiberechtigten, der Berufsfischer und der Sportfischer, ein Mitglied nach Anhörung der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg zu bestellen
Der Verein der Vorarlberger Berufsfischer ist der freiwillige Zusammenschluss aller Vorarlberger Berufsfischer.
Verein der Vorarlberger Berufsfischer
Obmann: Bösch Albert
Rheinstraße 30
6974 Gaißau
Die Landwirtschaftskammer ist der gesetzliche Interessensvertreter der Landwirte. Berufsfischer und Fischzüchter gelten als landwirtschaftliche Betriebe, daher werden auch sie durch die Landwirtschaftskammer vertreten.
Landwirtschaftskammer Vorarlberg:
Montforststraße 9-11
A-6900 Bregenz
Tel.: (+43 5574) 400 -0
Fax: (+43 5574) 400 - 0
E-Mail: office@lk-vbg.at
Homepage: www.lk-vbg.at