Das neue Fischereirecht setzt auf große Eigenverantwortlichkeit der Fischer und Bewirtschafter der Fischereireviere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte. Die fischereiliche Bewirtschaftung ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Bei der Ausübung der Fischerei gibt es einschlägige Vorschriften und Schonbestimmungen zum Schutz der Fischarten und -bestände. Insgesamt wird großer Wert auf eine gute Ausbildung und möglichst breite fachliche Eignung der Fischer gelegt.
Das Gesetz über die Bodenseefischerei (Bodenseefischereigesetz, LGBl. 1/2002) regelt Fischerei und Fischereiaufsicht am Bodensee. Es gibt vor, unter welchen Voraussetzungen die Angel- und die Berufsfischerei ausgeübt werden dürfen. Es stellt den Rahmen für die fischereipolizeilichen Bestimmungen dar. Im Bodenseefischereigesetz ist u.a. auch die Einrichtung des Fischereirevierausschuss für den Bodensee als beratendes Organ der Landesregierung festgelegt.
Die Verordnung über die Ausübung der Fischerei am Bodensee (LGBl. 32/1982) ist die Durchführungsverordnung des Bodenseefischereigesetzes. Sie enthält die detaillierten Bestimmungen über die einzelnen Fanggeräte und deren Verwendung. Weiters sind hier alle Schonzeiten und Schonmaße für die verschiedenen Fischarten angeführt. Diese Verordnung stellt im Wesentlichen die Umsetzung jener Bestimmungen dar, die gemeinsam in der Internationalen Bevollmächtigten Konferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) gemeinsam mit den übrigen Anrainerstaaten getroffen werden und wird regelmäßig angepasst.
Das Gesetz über die Fischerei in den Binnengewässern (Fischereigesetz, LGBl. Nr. 47/2000) regelt die Fischerei in den Fließgewässern und Seen des Binnenlandes. Die Ziele des Gesetzes sind u.a. die Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung eines standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Fischen und Flusskrebsen. Es gibt die Einteilung in Fischereireviere und deren Verpachtung vor. Es enthält die Rahmenbestimmungen in Bezuga auf die Ausübung der Fischerei, fischereipolizeiliche Belange sowie die Fischereiaufsicht vor.
Zudem stellt es die gesetzliche Grundlage für den Fischereiverabnd als Interessensvertretung der Fischer und den Fischereibeirat als beratendes Organ der Landesregierung dar.
In der Verordnung der Landesregierung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Fischereiverordnung, LGBL. Nr 36/2001) sind fachliche Voraussetzungen und Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern genau geregelt. Hier finden sich auch die Schutz- und Schonbestimmungen für die einzelnen Fischarten.
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Binnenfischereigesetz (108 kB)
Binnenfischereiverordnung (144 kB)
Bodenseefischereigesetz (61 kB)
Bodenseefischereiverordnung (62 kB)
Fischereikarte Bodensee Vorarlberg (1.7 MB)
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