Die Förderung von Investitionen in den Bereichen Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung, sowie Verkaufsförderung erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, der Binnenfischerei, der Verarbeitung oder der Vermarktung im Inland tätig sind und die Zielsetzungen des Österreichischen Programms verfolgen, können als Förderungswerber/-innen auftreten. Der Förderungswerber muss eine ausrechende berufliche Qualifikation aufweisen (geeignete Fischereiausbildung, Fischereifacharbeiter, angemessene Berufserfahrung)
Was wird gefördert?
Investitionen von mindestens € 5.000,- in den Bereichen
Aquakultur
Neuerrichtung von Aquakulturanlagen sowie Erweiterung oder Modernisierung bestehender Anlagen mit dem Ziel der Produktionssteigerung. Maschinelle und technische Ausrüstung von Fischzuchtbetrieben; Verbesserung der betrieblichen Infrastruktur und der Hygienestandards im Sinne einer Qualitätsverbesserung der Produkte (erhöhte Wertschöpfung).
Binnenfischerei
Maßnahmen zur Erhaltung der Berufsfischerei und Optimierung der Bewirtschaftung von Binnengewässern durch Investitionen in die Ausstattung und Modernisiereung von Binnenfischereifahrzeugen. Bau, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Bootshäusern und Bruthäusern.
Verarbeitung und Vermarktung
Neubau oder Ausbau von Verarbeitungseinrichtungen; Verbesserung der Hygienestandards; Verbesserung der Produktivität und der Umweltverträglichkeit.
Neubau und Ausbau von Vermarktungseinrichtungen; Ausbau der Direktvermarktung; Verbesserung der Hygienestandards.
Umweltschutzmaßnahmen
Umstellung auf eine biologische Wirtschaftsweise im Bereich der Karpfenproduktion (Erzeugung von Biofisch). Verbesserungen im Bereich Umwelt (Effizienzsteigerung, Reduktion der Umweltbelastung).
Pilotprojekte
Erstellung und Erprobung von Bewirtschaftungsplänen im Bereich der Binnenfischerei zur Aufteilung des Fischereiaufwandes mit wissenschaftlicher Begleitung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung von Investitionen in den oben angeführten Bereichen erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren, von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss im Ausmaß von derzeit rund 30 Prozent (6 Prozent Landes-, 9 Prozent Bundes- und 15 Prozent EU-Mittel) des förderbaren Aufwandes.
Abwicklung/Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist unter Verwendung der Formblätter 4.1 (Antrag), 4.2 (Verpflichtungserklärung) und 4.7 (Fragebogen SUP-Monitoring) an die Abteilung Va, Landwirtschaft, Fachbereich Fischerei zu richten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Nikolaus Schotzko
Abteilung Va-Landwirtschaft
Landhaus
6901 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 / 511 - 25113
Download:
Formblatt 4.1- Antrag (8.5 MB)
Formblatt 4.2 - Verpflichtungserklärung (18 kB)
Formblatt 4.7- Fragebogen SUP-Monitoring (50 kB)
Vorlage für Rechnungsübersicht (16 kB)
Vorlage für den Nachweis Eigenleistungen (16 kB)
Information zur Projektabrechnung (16 kB)
Sonderrichtlinie Fischereifonds 2007-2013 (118 kB)
Operationelles Programm Österreich (532 kB)
EFF-Verordnung (VO EG 1198/2006) (276 kB)
Österreichisches Gemeinschaftsprogramm EFF 2007 - 2013 (353 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme