Die fließenden und stehenden Gewässer des Binnenlandes sind in insgesamt 135 Fischereireviere gegliedert. Diese Gewässer und Gewässerabschnitte werden ausschließlich angelfischereilich bewirtschaftet. Die Zahl der aktiven Angelfischer im Binnenland blieb in den vergangenen Jahren relativ konstant bei etwa 10.000. Voraussetzung für die Ausübung der Angelfischerei in Vorarlberg ist neben der durch den Bewirtschafter erteilten Erlaubnis für ein bestimmes Revier, der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser besteht in Vorarlberg in der Absolvierung der Fischerprüfung.
Die Angelfischer sind überwiegend in Fischereivereinen organisiert. Der Großteil dieser Vereine – in Summe 26 – und eine Reihe von Bewirtschaftern sind Mitglied beim Fischereiverband für das Land Vorarlberg. Dieser Verband ist in Vorarlberg laut geltendem Binnenfischereigesetz als Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft konstituiert und als Interessensvertretung der Fischer von der Landesregierung anerkannt. Seine Geschäftsstelle befindet sich im Landesfischereizentrum in Hard. Der Verband erbringt große Leistungen in Bezug auf die Ausbildung und Schulung der Fischer. So werden regelmäßige Kurse als Vorbereitung für die Fischerprüfung und die Fischereiaufseherprüfung durchgeführt. Inzwischen (Stand März 2010) haben bereits 3.000 Personen die Fischerprüfung absolviert und 381 die Fischereiaufseherprüfung erfolgreich bestanden. Weiters werden Kurse zum Thema Elektrofischerei und Gewässerbewirtschaftung in Zusamenarbeit mit der Fischereifachstelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung angeboten.
In der Binnenfischerei dominieren die Forellen ganz klar die Fänge, und zwar Bachforellen in den Fließgewässern und Regenbogenforellen in den Angelteichen und Stauseen, wo sie regelmäßig eingesetzt werden. Fischereiliche Besonderheiten in den Binnengewässern sind neben dem Vorkommen der Seeforelle in allen größeren Zuflüssen, die Wanderform des Bodensee-Felchens im Alpenrhein – diese Fischart wird vor allem im Oktober gefangen.
Die Äschenbestände sind im gesamten Binnenland stark zurückgegangen – diesbezüglich nennenswerte Vorkommen gibt es nur noch am Alten Rhein und in der Bregenzerach, beide massiv durch Besatz gestützt.
Jeder Angler hat seine Fangergebnisse in die vom Bewirtschafter ausgehändigten Formulare einzutragen. Der Bewirtschafter hat bis zum 1. April des darauf folgenden Jahres der Behörde die Ergebnisse der Fang- und Besatzstatistik getrennt nach Revieren und Abschnitten zur Kenntnis zu bringen. Dabei sind die von der Behörde zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Fische und Krebse dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dies der Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung eines standortgerechten, artenreichen und gesunden Fischbestandes nicht zuwiderläuft. Auch darüber hat der Bewirtschafter Aufzeichnungen zu führen, aus denen jedenfalls Datum, Einsatzort, Fischart und Fischgröße ersichtlich sind und diese ebenfalls der Behörde zur Kenntnis zu bringen.
Onlineformulare:
Download:
Fischereireviere in Vorarlberg-Liste (108 kB)
Fischereireviere in Vorarlberg-Karte (6.5 MB)
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