Die Agrarbezirksbehörde ist Aufsichtsbehörde über die regulierten und nichtregulierten Agrargemeinschaften und ist erste Instanz bei der Übertragung von Weiderechten, sowie bei Entscheidungen über Bestand und Ausmaß von Holzbezugs- und Weiderechten (Wald- und Weidetrennung). Die Agrarbezirksbehörde entscheidet über Streitigkeiten, welche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis bei Agrargemeinschaften entstehen.
Bei der Agrarbezirksbehörde wird ein Verzeichnis der im Bundesland Vorarlberg bestehenden Güter- und Seilwegegenossenschaften geführt. Die Agrarbezirksbehörde bildet und überwacht die Weggenossenschaften und räumt bei fehlender Erschließung die notwendigen land- und forstwirtschaftlichen Bringungsrechte ein.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Arrondierung) stellt die Agrarbezirksbehörde Bescheide zur Befreiung von der Grunderwerbssteuer aus.
Im Verfahren zur Umwidmung von Landwirtschaftsflächen beurteilt die Agrarbezirksbehörde die Einhaltung der Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes in landwirtschaftlicher Hinsicht.
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