Das Grundverkehrsgesetz dient der eigentumsmäßigen Stärkung der kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe. Der Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen zur Selbstbewirtschaftung ist auch durch Nichtlandwirte möglich.
Bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz ist die Geschäftsstelle der Grundverkehrs-Landeskommission eingerichtet. Der Leiter der Abteilung Recht ist gleichzeitig Vorsitzender der Grundverkehrs-Landeskommission. Die Tätigkeit der Grundverkehrs-Landeskommission erstreckt sich auf ganz Vorarlberg. Der Grundverkehr ist eng mit den Flächenwidmungsplänen und dem Raumplanungsgesetz verknüpft. Die Grundverkehrsanträge sind von allen Vertragsteilen zu unterschreiben, wenn nicht ein Vertrag vorliegt, und beim jeweiligen Gemeindeamt einzubringen.