Die Unterstützung umfasst Beratung, Planung, Begutachtung und die Abwicklung von finanziellen Förderungen. Im Rahmen des bäuerlichen Siedlungswesens werden Verträge für Grundankäufe, Verbücherungen und Pfandrechtseintragungen durchgeführt.
Förderung einzelbetrieblicher Investitonsvorhaben und von Grundankäufen auf landwirtschaftlichen Betrieben durch Gewährung von Direktzuschüssen und / oder Zinsenzuschüssen zu Krediten (AIKredite, Zuschüsse zu Krediten aus dem bäuerlichen Siedlungsfonds)
- Koordinierung der Förderungsverfahren hinsichtlich Förderung(sverfahren) im engeren Sinn (Administration),
betriebswirtschaftlicher Beratung und technischer Planung;
Erfassung und Genehmigung der Förderungsanträge,
Kontrolle und Begutachtung der Investitionen
Bewilligung der Förderungsauszahlungen durch die Zahlstelle beim Bund (EU, Bundes- und Landesmittel) oder durch Mittel des Landes
Beurteilung von Ansuchen für AI Kredite
Bewilligung von AI Krediten (grundsätzlich und hinsichtlich Auszahlungsermächtigung)
Erstattung von landwirtschaftlicher Gutachten;
Bäuerliches Siedlungswesen
- grundsätzliche Beratung und Beurteilung von Siedlungsvorhaben, Kontrolle, Förderung und Abrechnung bäuerlicher
Siedlungsvorhaben
Mitwirkung beim Bäuerlichen Siedlungsfonds
Durchführung von Finanzierungsverfahren samt Erstellung von verbücherungsfähigen Urkunden
Beratung in schwierigen wirtschaftlichen Situationen und Hilfestellung bei Sanierungsmaßnahmen
Beurteilung von Anträgen gemäß § 6 BSG (Belastungs- und Veräußerungsverbot)
Erstellung von Urkunden zur Verbücherung von Siedlungsverfahren und / oder Agrarverfahren nach dem Flurverfassungsgesetz