Außergewöhnliche Elementarereignisse können sehr große Sachschäden verursachen. Diese sind in den wenigsten Fällen vorbeugend versicherbar.
Die Behebung solcher Schäden stellt die Betroffenen oft vor große Probleme.
Beihilfen können gewährt werden:
a) natürlichen und juristischen Personen
b) für Schäden im Gemeindevermögen
Als Elementarereignisse gelten Beschädigungen und Zerstörungen von Grundstücken, Gebäuden, Bringungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Energieversorgungsanlagen die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Orkan und Bergsturz verursacht werden.
Die Bearbeitung - Überprüfung des Schadens, Überprüfung der Wiederherstellung und die Abrechnung - erfolgt über Antragstellung nach dem Katastrophenfondsgesetz des Bundes und den Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung.
Kontakt:
Agrarbezirksbehörde – Alpwirtschaft, Elektro., Elementarsch. (LageplanFahrplan)
Download:
Antrag Elementarschaden (74 kB)
Antrag Elementarschaden (66 kB)
Richtlinie Elementarschaden (19 kB)
Eigenleistungsaufstellung (27 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme