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Landwirtschaft - Agrarbezirksbehörde

Landwirtschaftlicher Wasserbau

Die integrale Zielsetzung des landwirtschaftlichen Wasserbaues ist der Schutz vor Hochwässern für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Eigenart.

Auf vielen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Vorarlberg wurden die Bodenwasserverhältnisse in den letzten Jahrzehnten verbessert. Ein Teil dieser Flächen wurde der landwirtschaftlichen Nutzung wieder entzogen (Gewerbe, Siedlungstätigkeit oder Verkehrswege). Die Bedeutung der verbliebenen landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die bäuerlichen Familienbetriebe steigt.  

Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre führten auch zu großen Schäden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Wasserbaues werden auch Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser, Lawinen, Muren und Rutschungen durchgeführt. Für folgende Maßnahmen können Förderungen gewährt werden:

  • Sanierung von Rutschungen

  • Sanierung bestehender Entwässerungsanlagen

  • Errichtung von Bodenentwässerungen

  • Errichtung von Bewässerungsanlagen

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie des Landes Vorarlberg für die Gewährung von Förderungen zu Maßnahmen im Bereich der landeskulturellen Wasserwirtschaft

Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Mit den Baumaßnahmen darf erst nach Einbringen des Förderungsantrages und Vorliegen der schriftlichen Förderungszusage begonnen werden.

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