Ziel der Investitionsförderung ist die Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Tierhalte-, Produktions- und Hygienebedingungen auf dem Vorsäß- Maisäß und den Alpen.
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung von Alpen verfolgt folgende Ziele:
- Innovation: (Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte)
- Wettbewerbsfähigkeit (-Verbesserung der Gesamtleistung der Betriebe; Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen; Senkung der Produktionskosten; Steigerung der Wirtschaftlichkeit)
- Lebensmittelsicherheit, Hygiene, und Qualität:
- Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz:(Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien; Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Verbesserung des Tierschutzes/Wohlergehens der Tiere)
Förderungsgegenstände
- Bauliche Maßnahmen:
Wohngebäude, Alpsennereien, Stallungen, Düngersammelanlagen, Wirtschaftsräume, Milchkammern, Wasserversorgungen, Wirtschaftswege im Alpbereich, Sicherungsbauten für Gebäude (zB Lawinenschutz) - Maßnahmen zur inneren Technisierung und Mechanisierung:
Melkmaschinen, Alpsennereieinrichtungen, Milchhygiene - Maßnahmen für die Hauswirtschaft:
Sanitäre Anlagen, Hauswasserversorgung - Maßnahmen zur Weideverbesserung
Voraussetzungen:
- Eigentümer oder längerfristiger Pächter muss Landwirt sein
- Die Alpe muß als solche im Alpkataster eingetragen sein
- Bei Gemeinschaftsalpen muß ein Beschluß der Vollversammlung vorliegen
- Die Sonderrichtlinien des Bundes und die allgemeinen Richtlinien des Landes sind zu erfüllen
- Das Vorhaben muß vor Inangriffnahme durch die Agrarbezirksbehörde begutachtet werden
Grundlage für Investitionsförderungen im Vorsäß- (Maisäß-) und Alpbereich ist ein schriftliches
Förderansuchen. Formulare können telefonisch bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz angefordert werden. Die geplanten Maßnahmen müssen vor Baubeginn mit der Alpwirtschaftsabteilung abgesprochen werden.