Eine Beihilfe aus Landes- und Bundesmitteln zur Behebung von Katastrophenschäden, wobei die Beihilfenhöhe von den Kosten für die Schadensbehebung abhängt. Für Gesamtschäden unter € 365,-- werden keine Beihilfen gewährt.
Für Schäden, die durch Hochwasser, Vermurung, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan und Erdbeben bei Grundstücken, Gebäuden, Bringungs-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen entstehen.
Es muß ein Fachgutachten eines beeideten Schätzers oder eine Amtsbegutachtung, ferner die gemeindeamtliche Bestätigung vorliegen, daß es sich im gegebenen Falle um einen Katastrophenfall handelt.
Eine Beihilfe ist für die Wiederherstellungskosten, nicht aber für vorbeugende Maßnahmen, möglich. Ausgenommen von einer Beihilfe sind alle Schäden, die normal versicherbar sind (zB Sturmschäden an einem Dachstuhl bei einem fertiggestellten Wohnhaus). Bei Objektbeschädigungen muß dieses ordnungsgemäß instandgehalten und benützbar sein.
Anträge sind mit den bei den Gemeindeämtern aufliegenden Antragsformularen, rechtzeitig vor Schadensbehebung, bis spätestens sechs Monate nach Schadenseintritt unter Angabe des Datums des Schadenseintrittes sowie der Art und des Umfanges des Schadens bei der Agrarbezirksbehörde Bregenz einzubringen.
Nach Begutachtung durch die Förderungsstelle bzw nach Einholung von Fachgutachten wird die Beihilfe unter Nachweis der Wiederherstellungskosten und nach Antragsgenehmigung durch die Vorarlberger Landesregierung nach Maßgabe der vorhandenen Förderungsmittel flüssig gemacht.
Kontakt:
Agrarbezirksbehörde – Alpwirtschaft, Elektro., Elementarsch. (LageplanFahrplan)
Download:
Antrag Elementarschaden (74 kB)
Antrag Elementarschaden (66 kB)
Richtlinie Elementarschaden (19 kB)
Eigenleistungsaufstellung (27 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme