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Land - Personal

Pflichtpraktikum

Was ist ein Pflichtpraktikum? Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten sind Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die aufgrund schuloder studienrechtlicher Vorschriften ein Praktikum machen müssen. Für ihren Schul- oder Studienabschluss ist der Nachweis eines betrieblichen Praktikums erforderlich. Der Lern- und Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Jedes Jahr kann das Land Vorarlberg Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten, die ein Pflichtpraktikum für ihre Ausbildung benötigen, einige Praktikumsplätze anbieten. Die Praktikumsplätze sind in verschiedenen Bereichen angesiedelt und können mitunter nicht jedes Jahr im gleichen Ausmaß angeboten werden.

Voraussetzung:

  • Ein Pflichtpraktikum ist im Lehr- oder Studienplan vorgeschrieben


Wenn Sie an einem Pflichtpraktikum interessiert sind, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • letztes Schul-Zeugnis bzw Sammelzeugnis oder Studienerfolgsblatt
  • Bestätigung der Schule oder Universität über die verpflichtende Absolvierung eines Praktikums
  • Formular


Bewerbungsfristen:

  • Für Praktika im Zeitraum von Juli bis September endet die Bewerbungsfrist am 28. Februar jeden Jahres.
  • Für Praktika im Zeitraum von Oktober bis Juni bewerben Sie Sich mindestens 3 Monate vor dem möglichen Praktikumsantrittstermin.

Infobox

Kontakt:

  1. Personal – Personaleinsatz (Lageplan·Fahrplan)

    1. Mag. Susanne Schmid, Telefon +43 (0) 5574 / 511 - 20417, E-Mail 

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