Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung kümmern sich um die Personalangelegenheiten der Landesverwaltung. Sie
- koordinieren die personellen Angelegenheiten des inneren Dienstes,
- erledigen die Personalverwaltung, besonders den Vollzug des Landesbedienstetengesetzes,
- unterstützen die berufliche Aus- und Fortbildung und Entwicklung der Landesbediensteten und
- besorgen Aufgaben der Personalplanung und Personalbewirtschaftung.
Die Gemeinden schätzen die Beratung in Fragen des Dienstrechts.