Die Aufgabenstellung der Landesverwaltung lässt ihre dienende Rolle erkennen. Diese muss auch in der Art, wie die Verwaltung dem Bürger begegnet, zum Ausdruck kommen.
Die Einsicht in den Aufgabenbereich der Landesverwaltung schützt aber auch davor, den Dienst am Bürger als Pflicht zur Gefälligkeit misszuverstehen. Vielfach ist die Verwaltung nämlich dazu berufen, der Verwirklichung von Einzelinteressen aus Gründen des Gemeinwohls Schranken zu setzen.
Die Landesverwaltung hat die Würde des Menschen zu achten. Sie arbeitet nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Gleichbehandlung sowie von Treu und Glauben.
Die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gründen in der Erkenntnis, dass die Verwaltung mit finanziellen Mitteln arbeitet, die dem Bürger abverlangt sind.
Die Landesverwaltung muss bereit sein, die für ihr Vorgehen maßgebenden Gründe offen zu legen, soweit immer es die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Interessen Betroffener erlauben.
Korrektheit und Hilfsbereitschaft gegenüber dem Bürger müssen für die in der Verwaltung handelnden Personen selbstverständlich sein.