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Land - Landesverwaltung

Unsere Aufgabe

Der Landesverwaltung ist die Aufgabe gestellt, die Staatszwecke des Landes zu verwirklichen. Soweit ihr die Vollziehung von Bundesgesetzen und die Verwaltung von Bundesvermögen überantwortet ist, hat sie auch Aufgaben des Bundes zu erfüllen.
 
Die Aufgaben der Landesverwaltung im einzelnen sind vor allem in den Gesetzen festgelegt.
 
Bei der Auslegung der Gesetze, aber auch dort, wo die Verwaltung nicht an Gesetze gebunden ist, hat sie sich an die vom Verfassungsgesetzgeber vorgegebenen Staatsziele zu halten.
 
Herausragende Orientierungsfunktion für die Landesverwaltung kommt dem Staatsziel der Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen zu.
 
In Verbindung mit dem demokratischen Prinzip gewährt es die Teilnahme am öffentlichen Leben durch Wahlen, Volksabstimmungen und andere Mittel der direkten Demokratie.
 
Zusammen mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Hilfe zur Selbsthilfe schützt dieses Staatsziel vor einer übermächtigen, in das Privatleben eindringenden Bürokratie.
 
Auch die Bundesstaatlichkeit steht im Dienste der Freiheit.
 
Der Schutz des Eigentums bildet den Kern freier Wirtschaftstätigkeit.
 
Eingriffe in diese Freiräume sind nur unter den Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichheit sowie von Treu und Glauben zulässig.
 
Das Land hat die Aufgabe, die Gestaltung des Gemeinschaftslebens nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Solidarität zu sichern. Der Bestand und die Tragfähigkeit menschlicher Gemeinschaften, vor allem von Ehe und Familie, sind zu wahren.
 
Mit dem Bekenntnis zur Pflege von Wissenschaft, Bildung und Kunst sowie zur Heimatpflege und zur Achtung der Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen Lebens erhebt das Land die Kultur zum Staatsziel.
 
Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zunehmend bedroht, sodass dem Schutz und der Pflege der Umwelt große Bedeutung zukommt.
 
Staatsziele sind auch der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Sicherheit des Menschen. Sie sind von den vorerwähnten Zielen mitumfasst und vorausgesetzt.

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