- Die Informatik ist ein zentrales, kostenintensives Gestaltungselement der Verwaltungsentwicklung mit hohem Investitionsbedarf.
- Die informationstechnische Gestaltung von Verwaltungsprozessen auf Bundesebene und ihre Auswirkungen auf die anderen Gebietskörperschaften sind für Länder und Gemeinden nicht ausreichend bekannt und planbar.
- Innovationsrhythmen und -schwerpunkte der relevanten Technologieanbieter und die daraus erwachsenden Entscheidungs- und Migrationszwänge sind nur eingeschränkt abschätzbar.
- Sowohl Aufgaben und Leistungen der Landesverwaltung als auch deren Finanzierbarkeit unterliegen voraussichtlich einem stärkeren Wandel als bisher. Daher ist es schwer, den mittel- bis langfristigen Finanzierungsrahmen für die Informatikentwicklung zu garantieren.
- Für den Ausbau der Möglichkeiten, Verwaltungsverfahren über das Internet abzuwickeln, ist nicht nur die technische Machbarkeit, sondern in erster Linie die zu erwartende Nutzung durch den Bürger maßgeblich. Der bestmöglichen Abklärung der Nutzungspräferenzen des Bürgers kommt deshalb besondere Bedeutung zu.
Die Leitlinien werden vorbehaltlich dieser Unwägbarkeiten festgelegt. Bei der Anwendung ist die jeweils aktuelle Bedeutung dieser Einflussfaktoren zu berücksichtigen.