vorarlberg.at · Informatik · Leitlinien der Informatik · Leitlinien
Im Bereich Anwendungskonzeption und Systembetrieb ist die Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen sowie die Berücksichtigung der Vertraulichkeitsanforderungen der Landesverwaltung Aufgabe des Informatikmanagements. Es ist das wirtschaftlich und technologisch höchstmögliche Schutzniveau der Systeme, Anwendungen und Inhalte sowie deren Rechtskonformität zu sichern.
Im Bereich der Anwendungspraxis sind die jeweiligen Führungskräfte für die Einhaltung der vom zentralen Informatikmanagement festgelegten Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben verantwortlich.