Bei der Planung und Ausführung von neuen Anwendungen gelten – abgesehen von gesetzlichen Vorgaben - in der Regel folgende Prioritätsabstufungen:
- Grundlegende Querschnittsanwendungen für die Landesverwaltung.
- Betriebswirtschaftliche Rentabilität für die Verwaltung.
- Anwendungen, denen entweder aus der Sicht der Transaktionsintensität ("Massengeschäft") Bearbeitungsvorrang gebührt oder die unter Nutzung der Informatikkompetenz der Wirtschaft die Effizienz und Effektivität der Behördeninteraktion steigern (Government to business).