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Land - Informatik

14. Verantwortung des Bestellers

Grundlage jeder Anforderung einer Informatikanwendung ist ein vom Besteller mitgestaltetes und formell freigegebenes Pflichtenheft.
Der Besteller hat die Verantwortung für

  • die Erarbeitung der fachlichen Anforderungen (Fachkonzept einschließlich Kosten- und Nutzenrechnung),
  • die Erreichung der qualitativen und betriebswirtschaftlichen Nutzenziele.

Dagegen hat der bereitstellende Informatikfachbereich die Verantwortung für:

  • die Überprüfung des Fachkonzeptes auf Zweckmäßigkeit,
  • die informationstechnische Komplettierung des Pflichtenhefts,
  • die Erfüllung des freigegebenen Pflichtenhefts,
  • die Qualität der Ausführung und
  • die Einhaltung des Projektbudgets entsprechend den vereinbarten Zielen.

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