Grundlage jeder Anforderung einer Informatikanwendung ist ein vom Besteller mitgestaltetes und formell freigegebenes Pflichtenheft.
Der Besteller hat die Verantwortung für
- die Erarbeitung der fachlichen Anforderungen (Fachkonzept einschließlich Kosten- und Nutzenrechnung),
- die Erreichung der qualitativen und betriebswirtschaftlichen Nutzenziele.
Dagegen hat der bereitstellende Informatikfachbereich die Verantwortung für:
- die Überprüfung des Fachkonzeptes auf Zweckmäßigkeit,
- die informationstechnische Komplettierung des Pflichtenhefts,
- die Erfüllung des freigegebenen Pflichtenhefts,
- die Qualität der Ausführung und
- die Einhaltung des Projektbudgets entsprechend den vereinbarten Zielen.