Wo immer möglich ist dem Zukauf bereits bewährter Software vor Eigenentwicklungen der Vorzug zu geben. Dabei gelten folgende Prioritäten:
- Nutzung von Standardsoftware.
- Anwendungssoftware, die auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern oder Gemeinden entwickelt wurde, deren Übernahme in der wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung vorteilhaft ist.
- Gemeinschaftsentwicklung mit anderen Bundesländern.
- Inangriffnahme einer landesspezifischen Anwendungslösung.