Die öffentliche Jugendwohlfahrt dient dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und Jugendlichen als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft durch ein Angebot von Hilfen zu fördern und durch die erforderlichen Maßnahmen zu sichern.
Die öffentliche Jugendwohlfahrt versteht sich als Anwalt des Kindes. Die Hilfen und Maßnahmen sollen folgende Kriterien erfüllen:
Es ist die Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf allen Ebenen geeignete Strukturen und Regelwerke für die frühzeitige Erkennung und Bearbeitung der Probleme zu schaffen, und deren Funktionieren möglichst zu sichern.