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vorarlberg.at · Jugendwohlfahrt

Jugend - Jugendwohlfahrt

Grundsätze

Grundsätze der Subsidiarität

  • Die Familie soll befähigt werden, ihre Aufgaben der Pflege und Erziehung ihres Kindes/ Jugendlichen selbst wahrzunehmen. Die öffentliche Jugendwohlfahrt hat die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
  • Die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben Vorrang gegenüber Erziehungshilfemaßnahmen. Eingriffe der öffentlichen Jugendwohlfahrt sind nur zulässig, wenn und insoweit die Erziehungsberechtigten das Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten. Dies trifft insbesondere zu, wenn Gewalt angewendet oder dem Kind/ Jugendlichen körperliches oder seelisches Leid zugefügt wird.

 

Grundsätze für die Durchführung von Maßnahmen der Erziehungshilfe

  • Die grundlegende Bedeutung der Familie für die Entfaltung des Kindes/Jugendlichen ist zu beachten. Familiäre Bereiche und Beziehungen dürfen nur insoweit beeinträchtigt werden, als es zum Wohl des Kindes/Jugendlichen notwendig ist.
  • Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern und Jugendlichen ist anzustreben. Nach Möglichkeit sind deren Wünsche zu berücksichtigen.
  • Soweit dies zielführend ist, ist in die Maßnahmen der Jugendwohlfahrt auch das gesellschaftliche Umfeld des Kindes/Jugendlichen miteinzubeziehen. Wichtige soziale Beziehungen sind zu erhalten, zu stärken oder neu zu schaffen.

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