Im Rahmen der Jugendwohlfahrt stehen den Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten die Schwangerschafts- und Säuglingsdienste, die Familiendienste, Jugenddienste und Pflegschaftsdienste zur Verfügung, die weitgehend durch Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt betrieben werden.