vorarlberg.at · Jugendwohlfahrt · Angebot · Maßnahmen der Erziehungshilfe
Wenn Erziehungsberechtigte die Pflege oder Erziehung der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleisten oder dabei Unterstützung benötigen, werden über die Bezirkshauptmannschaften die erforderlichen Maßnahmen der Erziehungshilfe getroffen.
Die Maßnahmen der Erziehungshilfe werden im Einzelfall als Unterstützung der Erziehung (ambulante Hilfen) oder als volle Erziehung (stationäre Hilfen) gewährt. Es ist jeweils die gelindeste zum Ziel führende Maßnahme zu treffen.