Sie (Sportverband/-verein) fragen telefonisch oder per Mail (sport@vorarlberg.at) an, ob zum gewünschten Zeitpunkt ein Sportbus zur Verfügung steht.
In Ihrer Anfrage sollten Sie Folgendes anführen:
- Vereinsbezeichnung und Adresse
- Kontaktperson und Telefonnummer
- Zweck und Ziel der Reise
- Anzahl der Busse die benötigt werden
- exakte Terminangaben
Von der Sportabteilung erhalten Sie dann ca. einen Monat vor dem Ausleihtermin eine Ausleihvereinbarung zugestellt. Der Sportbus kann dann zum vereinbarten Zeitpunkt mit dieser Vereinbarung abgeholt werden.
Der Lenker hat bei der Übernahme des Busschlüssels einen gültigen Führerschein vorzuweisen und vor Inbetriebnahme den Sportbus auf etwaige Schäden zu kontrollieren und vor der Fahrt der jeweiligen Autofirma bekanntzugeben. Natürlich auch nach einem verursachten Schaden.
BEI EINER SPORTBUSAUSLEIHE IST FOLGENDES ZU BEACHTEN:
- WICHTIG: Die Ausleihvereinbarung ist bei der Abholung immer mitzuführen.
- Der Sportbuslenker muss im Besitze eines gültigen Führerscheines sein und diesen auch vor Übernahme des Fahrzeuges in Verbindung mit der Ausleihvereinbarung vorweisen. Es wird eine Kopie des Führerscheines hinterlegt.
- Der Sportbuslenker ist verpflichtet, sich über die Behandlung und Führung dieses Fahrzeuges eingehend unterrichten zu lassen. Sämtliche Fahrten sind im FAHRTENBUCH
einzutragen.
- Der Sportbuslenker ist verpflichtet, das Fahrzeug beim Autohaus zum vereinbarten Rückgabetermin besenrein und voll getankt zurückzustellen.
- Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, jedoch haftet der Sportbuslenker bis zu einem Selbstbehalt von 5 % (mindestens jedoch € 200,-- bei Elementarschäden bzw. € 400,-- für Kollisionsschäden). Der Sportbuslenker haftet in jedem Fall für Schäden, die grobfahrlässig, vorsätzlich oder unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen herbeigeführt wurden.
- Diese Übernahmebestätigung ist jeweils bei der Übernahme des Busses (bei Direktübergaben sowie bei der Übernahme vom Autohaus) auszufüllen und vom Übernehmer sowie vom Übergeber zu unterfertigen, welche je eine Ausfertigung davon bei sich behalten. Kann im Falle eines Schadens keine solche Übernahmebestätigung vorgelegt werden, bitten wir um Verständnis, dass der Versicherungsselbstbehalt beiden beteiligten Parteien jeweils zur Hälfte in Rechnung gestellt wird.
- Im Bus ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol verboten. Das Radio ist pfleglich zu behandeln.
- Der Sportbuslenker verpflichtet sich, jede Beschädigung oder Unregelmäßigkeit am Fahrzeug bei der Rückgabe dem Autohaus unverzüglich bekannt zu geben. Jeder noch so kleine Schaden ist mittels einer Schadensmeldung zu erfassen.
- Den Rechnungsbetrag (€ 35,--/Tag) ist ab Zustellung der Rechnung innert 30 Tagen mittels des beigeschlossenen Zahlscheines zu begleichen. Bei Internetbanking bitte unbedingt das Feld Kundendaten ausfüllen.
- Da es im Falle eines Schadens möglich ist, dass ein Sportbus aufgrund der notwendigen Reparaturarbeiten für die Dauer der Reparatur nicht zur Verfügung steht, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit eines Sportbusses besteht. Das Sportreferat verfügt leider über keinerlei Möglichkeiten, bei Ausfall eines Sportbusses einen Ersatzbus zur Verfügung zu stellen.
- Im Falle einer Direktübergabe (Kontaktdaten siehe per E-Mail übermittelte Ausleihvereinbarung) ist der Sportbuslenker verpflichtet, mit der jeweiligen Kontaktperson in Verbindung zu treten und die Direktübergabe selbstständig zu organisieren.
- Im Falle eines unfallbedingten Ausfalls des Sportbusses ist die Notfall-Hilfe-Nummer +43(0)5574/4121412 der Vorarlberger Landesversicherung zur Klärung der weiteren Vorgangsweise (allenfalls Ersatzfahrzeug im Rahmen der Mobilitätsgarantie, Abschleppung, etc.) zu kontaktieren.
Bitte klicken Sie HIER um die Übernahmebestätigung aufzurufen und drucken Sie diese aus. Die Übernahmebestätigung ist jeweils bei der Übernahme des Busses (bei Direktübergaben sowie bei der Übernahme vom Autohaus) auszufüllen und vom Übernehmer sowie vom Übergeber zu unterfertigen, welche je eine Ausfertigung davon bei sich behalten. Kann im Falle eines Schadens keine solche Übernahmebestätigung vorgelegt werden, bitten wir um Verständnis, dass der Versicherungsselbstbehalt beiden beteiligten Parteien jeweils zur Hälfte in Rechnung gestellt wird.
ACHTUNG NEU: Die Jahresmautkarte für die Arlbergstrecke befindet sich ab sofort im Fahrtenbuch!
Die MitarbeiterInnen des Sportreferates wünschen gute und sichere Fahrt.