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UVP-Verfahren KKW Belarus

In Belarus soll eine neue Kernkraftanlage errichtet werden. Österreich nimmt am Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit teil. Vom belarussischen Umweltministerium wurden eine Notifikation und die vorläufige Umweltverträglichkeitserklärung einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung übersandt.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach weißrussischem Recht durchgeführt. Die vom belarussischen Umweltministerium übersandten Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 7 des UVP-Gesetzes 2000 veröffentlicht (siehe untenstehende Infobox). Jede Person kann während der Auflagefrist (14.12.2009 bis 25.01.2010) dazu eine schriftliche Stellungnahme an das Amt der Vorarlberger Landesregierung senden. Die Stellungnahme wird an die weißrussische Behörde weitergeleitet.

Infobox


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