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Gesundheit - Gesundheitsrecht

UVP-Verfahren KKW Belarus

In Belarus soll eine neue Kernkraftanlage errichtet werden. Österreich nimmt am Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit teil.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach weißrussischem Recht durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das belarussische Umweltministerium. Die Umweltverträglichkeitserklärung wurde im März 2011 übersandt (siehe Infobox).

Infobox


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