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UVP-Verfahren Republiklagerstätte für radioaktive Abfälle in Mochovce

Das slowakische Umweltministerium hat Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben "Erweiterung Republiklagerstätte für radioaktive Abfälle" in Mochovce übersandt. Österreich hat erklärt, am Verfahren teilzunehmen. Während der Auflagefrist (28.03. bis 26.04.2012) kann jede Person eine schriftliche Stellungnahme hiezu abgeben.

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz­überschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben der Erweiterung der Republiklagerstätte für radioaktive Abfälle in Mochovce zur Einlagerung von wenig und mittelmäßig radioaktiven Abfällen und den Aufbau einer Lagerstätte für wenig radioaktive Abfälle übermittelt. Österreich hat erklärt am Verfahren teilzunehmen.

Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová a vyrad’ovacia spoločnost’, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006).

Die Umweltverträglichkeitserklärung in slowakischer und englischer Sprache sowie deren Zusammenfassung in Deutsch liegen vom 28.03.2012 bis einschließlich 26.04.2012 während der Amts­stunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römer­straße 15, 6901 Bregenz, zur öffent­lichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch auf dieser Website (siehe http://www.vorarlberg.at/uvp-verfahren/Mochovce/ und untenstehende Infobox) oder der Internetseite des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/uvpsup/espooverfahren/espoo_slowakei/uvpendlager_emo/ ab­ge­­rufen werden.

Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellung­nahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, übermitteln. Diese wird an die slowakische Behörde weitergeleitet.

 

 

 

 

 

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