Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben "Integrallager für radioaktive Abfälle" (an drei möglichen Standorten) übermittelt. Österreich hat erklärt am UVP-Verfahren teilzunehmen.
Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová a vyrad’ovacia spoločnost´, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006).
Die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung liegt vom 14.02.2012 bis einschließlich 14.03.2012 während der Amtsstunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch auf dieser Webseite (siehe untenstehende Infobox) oder der Internetseite des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.at/uvpinterimlager_ebo abgerufen werden.
Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, übermitteln. Diese wird an die slowakische Behörde weitergeleitet.
Download:
prilohy_DE12 (Standort) (970 kB)
prilohy_DE34 (Schutzgebiete) (1.6 MB)
zamer_rev1_deutsch (Beschreibung Integrallager) (725 kB)
Kundmachung-UVP Vorverfahren, Integrallager für radioaktive Abfälle (73 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme