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UVP-Verfahren Integrallager für radioaktive Abfälle in der Slowakei

Das slowakische Umweltministerium hat Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben "Integrallager für radioaktive Abfälle" übersandt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach dem Recht der Slowakei mit österreichischer Beteiligung durchgeführt. Während der Auflagefrist (14.02. bis 14.03.2012) kann jede Person eine schriftliche Stellungnahme hiezu abgeben.

Das Umweltministerium der Slowakischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz­überschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitserklärung für das Vorhaben "Integrallager für radioaktive Abfälle" (an drei möglichen Standorten) übermittelt. Österreich hat erklärt am UVP-Verfahren teilzunehmen.

Projektwerberin ist die Gesellschaft „Jadrová a vyrad’ovacia spoločnost´, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava“.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 24/2006).

Die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung liegt vom 14.02.2012 bis einschließlich 14.03.2012 während der Amts­stunden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Information Landhaus, Römer­straße 15, 6901 Bregenz, zur öffent­lichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen auch auf dieser Webseite (siehe untenstehende Infobox) oder der Internetseite des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.at/uvpinterimlager_ebo ab­ge­­rufen wer­den.

Zum Vorhaben kann jede Person während der Auflagefrist eine schriftliche Stellung­nahme an die Vorarlberger Landesregierung, mit der Adresse Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, 6901 Bregenz, übermitteln. Diese wird an die slowakische Behörde weitergeleitet.

 

 

 

 

 

Infobox


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