Diese Vereinbarung wurde im LGBl. Nr. 80 vom 23. Dezember 2003 kundgemacht und ist am 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.
In der Patientencharta verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung dafür zu sorgen, dass die folgenden Patientenrechte sichergestellt sind:
- Grundsätzliches (Schutz der Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde, keine Diskriminierung wegen Krankheit)
- Recht auf Behandlung und Pflege
- Recht auf Achtung der Würde und Integrität
- Recht auf Dokumentation
- Besondere Rechte für Kinder
- Vertretung von Patienteninteressen (unabhängige Patientenvertretungen)
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Download:
Patientencharta - LGBl. Nr. 80-2003 (101 kB)
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