Für Einrichtungen, die auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätig sind, werden vom Land Unterstützungsbeiträge gewährt. Allfällige Anträge sind formlos bei der Abteilung IVb - Gesundheit und Sport im Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen. In Einzelfällen kann die Vorlage eines Finanzierungsplanes oder ähnlicher Unterlagen erforderlich sein.
Die Förderung wird auf der Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL) ausbezahlt. Ein Auszug der AFRL mit den für die Gewährung einer solchen Förderung wesentlichen Bestimmungen ist vom Förderungswerber mit Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.
Download:
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (13 kB)
Auszug aus der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (10 kB)
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