Das Land Vorarlberg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund (nach Artikel 15a B-VG) für die vorübergehende Grundversorgung von Asylwerbern, Asylberechtigten, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen, die im Bundesland Vorarlberg wohnen, zuständig. Die Grundversorgung ist die Sicherstellung der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden für die Dauer des Asylverfahrens bzw während des rechtmäßigen Aufenthalts und solange diesen nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen.
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