Mit dem Chancengesetz verfolgt das Land Vorarlberg den Ansatz, Menschen mit Behinderung wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu bieten. Die Integration in unsere Gesellschaft können wir zwar nicht verordnen, aber wir können sie selbst tagtäglich vorleben und dadurch Bewusstsein für die Solidarität mit Menschen mit Behinderung schaffen.