vorarlberg.at · Integrations-/Behindertenhilfe · Chancen leben! ich bin dabei.

Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen und ist ein Meilenstein in der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung. Erstmals hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitzuarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit wurde unter anderem die Bezeichnung Behindertengesetz in Chancengesetz umbenannt. Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken. Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen.
Öffentlichkeitsarbeit als Auftrag
Im Chancengesetz bekommt die Öffentlichkeitsarbeit eine große Bedeutung. Aus diesem Grund startet das Land Vorarlberg die Kampagne: „ICH BIN DABEI!“ Chancen geben – Chancen nutzen. Dieses Projekt verfolgt über 5 Jahre das Ziel, allen Menschen im Lande das Thema Behinderung näher zu bringen. Den Betroffenen werden die Inhalte des Gesetzes und die daraus entstehenden Möglichkeiten vermittelt.
ICH BIN DABEI!
Chancen geben – Chancen nutzen
In der Bevölkerung herrscht teilweise Unsicherheit im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Oft wird Behinderung automatisch mit Mitleid verbunden, was der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Wege steht.
Mit der Kampagne soll eine höhere Akzeptanz und eine breitere Solidarität der Bevölkerung für die Menschen mit Behinderungen erreicht werden.
Gute Partnerschaften
Der hohe Standard des Leistungsangebotes für Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg ist unter anderem ein Resultat der engen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bund, Land Vorarlberg und der Gemeinden mit den Wohlfahrtseinrichtungen im Behindertenhilfebereich. Durch die verstärkte Einbindung der Betroffenen wird eine bedarfsgerechte Optimierung des Leistungsangebotes angestrebt.
Für die unterschiedlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen wurden von Land und Gemeinden im Rahmen des Sozialfonds seit dem Jahr 2000 rund 393 Millionen Euro bereitgestellt.