vorarlberg.at · Integrations-/Behindertenhilfe · Aufgaben & Leistungen
Ziel & Auftrag
Jeder Mensch ist in seiner ganzen Person geschätzt, akzeptiert und integriert. Er führt ein selbstbestimmtes, selbständiges Leben und hat gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Lebensqualität).
Sofern dies nicht möglich ist, bekennt sich das Land im Sinne des Art. 7 der Landesverfassung zur Verpflichtung der Gesellschaft, Menschen mit Behinderung zu unterstützen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen zu gewährleisten.
Grundsätze
Grundsätzlich sollen sich Hilfen zur Integration nach dem individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung richten. Sie haben den Vorstellungen des Menschen mit Behinderung möglichst Rechnung zu tragen.
Die Hilfen zur Integration müssen so gestaltet sein, dass