Soziales - Integrations-/Behindertenhilfe
Wofür gibt es Familienentlastung auf Gutschein?
Die Gutscheine zur Familienentlastung werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Sie ersetzen nicht das Pflegegeld. Das Pflegegeld ist jedenfalls als Unterstützung zur Betreuung und Pflege des behinderten Kindes vorgesehen.
Mit den Gutscheinen zur Familienentlastung kann eine regelmäßige Betreuung des behinderten Kindes über einen Teil des Tages (zum Beispiel eine Tagesbetreuung) nicht gewährleistet werden. Dazu reicht das Kontingent der bewilligten Gutscheine bei weitem nicht aus. Für eine regelmäßige Betreuung des behinderten Kindes sind Spielgruppen, Tagesmütter, Kinderbetreuungsgruppen, Kindergärten, Schulen und auch Werkstätten vorgesehen.
Das Kontingent der Gutscheine zur Familienentlastung wird reduziert beziehungsweise aufgestockt, wenn sich die Betreuungssituation (Aufnahme in eine Tagesschule oder Werkstätte, Betreuung wieder zur Gänze zu Hause) des behinderten Kindes im Verlauf des Jahres ändert.