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Soziales - Integrations-/Behindertenhilfe

Wofür gibt es Familienentlastung auf Gutschein?

  • Die Gutscheine zur Familienentlastung werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Sie ersetzen nicht das Pflege­geld. Das Pflegegeld ist jedenfalls als Unter­stützung zur Betreuung und Pflege des behinderten Kindes vorge­sehen.
  • Mit den Gutscheinen zur Familienentlastung kann eine regel­mäßige Betreuung des behinderten Kindes über einen Teil des Tages (zum Beispiel eine Tagesbetreuung) nicht gewähr­leistet werden. Dazu reicht das Kontingent der bewilligten Gutscheine bei weitem nicht aus. Für eine regel­mäßige Betreuung des behin­derten Kindes sind Spiel­­­­gruppen, Tagesmütter, Kinderbe­treu­ungs­grup­pen, Kin­­der­­gärten, Schulen und auch Werk­stätten vorge­se­hen.
  • Das Kontingent der Gutscheine zur Familienentlastung wird reduziert beziehungsweise aufgestockt, wenn sich die Betreuungs­situation (Aufnahme in eine Tagesschule oder Werk­stätte, Betreuung wieder zur Gänze zu Hause) des behinderten Kindes im Verlauf des Jahres ändert.

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