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Soziales - Betreuung und Pflege

Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Wo zu beantragen

Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg,
Rheinstr. 32, 6903 Bregenz, oder Tel. 05 99 88 7211
www.bundessozialamt.gv.at

Personenkreis

Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend 

einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufen 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
oder einen  minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen.

Voraussetzungen 
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen 

€ 2.000,-- bei Pflegegeldstufe 1, 2, 3, 4, 5,

€ 2.500,-- bei Pflegegeldstufe 6, 7

nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400,--, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600,--.

Wieviel

Jährliche Höchstzuwendung:

Pflegestufen 1, 2, 3:  € 1.200
Pflegestufe 4:           € 1.400
Pflegestufe 5:           € 1.600
Pflegestufe 6:           € 2.000
Pflegestufe 7:           € 2.200


Auskünfte
Maria Böhler, Tel. 05 9988 7223


Hinweis für Landespflegegeldbezieher
Wenn die gepflegte Person ein Landespflegegeld bezieht und die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Förderung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung beantragt werden.


Auskünfte

Anita Kresser, Tel. 05574 511-24129

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