vorarlberg.at · Betreuung und Pflege · Finanzielle Zuschüsse
Wo zu beantragen
Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg,
Rheinstr. 32, 6903 Bregenz, oder Tel. 05 99 88 7211
www.bundessozialamt.gv.at
Personenkreis
Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend
einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufen 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen
€ 2.000,-- bei Pflegegeldstufe 1, 2, 3, 4, 5,
€ 2.500,-- bei Pflegegeldstufe 6, 7
nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400,--, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600,--.
Wieviel
Jährliche Höchstzuwendung:
Pflegestufen 1, 2, 3: € 1.200
Pflegestufe 4: € 1.400
Pflegestufe 5: € 1.600
Pflegestufe 6: € 2.000
Pflegestufe 7: € 2.200
Hinweis für Landespflegegeldbezieher
Wenn die gepflegte Person ein Landespflegegeld bezieht und die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Förderung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung beantragt werden.
Auskünfte
Anita Kresser, Tel. 05574 511-24129