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Soziales - Betreuung und Pflege

Zuschuss zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege

Seit 1.1.2010 können Bezieherinnen und Bezieher eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss beträgt € 100,00 monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt. 


Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.

Die entsprechenden Informationen und Anträge finden Sie hier.

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