vorarlberg.at · Betreuung und Pflege · Finanzielle Zuschüsse
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihr Dienstverhältnis beenden, sobald die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pfelgegeld ab der Stufe 3 hat.
Wer Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegt, dem zahlt der Bund die Beiträge zur Gänze.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Für Personen, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat, sobald die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe 3 hat.
Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, sobald die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat.
Wer Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegt, dem zahlt der Bund die Beiträge zur Gänze.
Auskünfte
Pensionsversicherungsanstalt, bei Personen, die noch nie beschäftigt waren, die Pensionsversicherungsanstalten, Arbeiterkammer