vorarlberg.at · Betreuung und Pflege · Finanzielle Zuschüsse
Übergangspflege
Zum Aufbau der häuslichen Pflege im Anschluß an eine stationäre Behandlung (Spital, Rehabilitation) können Pflegebedürftige bis zu 28 Tage im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen in einem Pflegeheim versorgt werden (Übergangspflege).
Urlaub von der Pflege
Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige bis zu 42 Tage im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden (Urlaub von der Pflege).
Voraussetzung
Die pflegebedürftige Person muss im Anschluss an den Heimaufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege (wieder) in die häusliche Pflege aufgenommen werden.
Wo zu beantragen
Über das Wohnsitzgemeindeamt an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung Soziales.
Pflegeheimplatz muss selber vorzeitig organisiert werden.
Für die Dauer der Kurzzeitpflege ist einzusetzen
laufendes Einkommen (80%)
Pflegegeld (ausgenommen 10% der Pflegegeldstufe 3) = € 44,29
Barvermögen ab einem Betrag von € 15.000
Die Restkosten werden übernommen.
Besonderheiten
gegenüber einer Daueraufnahme in einem Heim:
unbewegliches Vermögen wird nicht berücksichtigt
Auskünfte
Abteilung Soziales bei den Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und Pflegeheime