vorarlberg.at · Betreuung und Pflege · Finanzielle Zuschüsse
Voraussetzungen
Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 des Hausbetreuungsgesetzes
Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3 (Bundes- oder Landespflegegeld)
Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 und 2 für Förderung des Landes
Notwendigkeit einer 24 Stunden Förderung bei Pflegegeldstufen 3 und 4 bzw. Pflegegeldstufen 1 und 2
Höhe der Förderung
für zwei unselbständige Betreuungskräfte € 1.100,00 für eine unselbständige Betreuungskraft € 550,00 pro Monat
für zwei selbständige Betreuungskräfte € 550,00, für eine selbständige Betreuungskraft € 275,00 im Monat
Ab 1.1.2009 müssen Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/einer Heimhelfers/Helferin entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers/der Förderwerberin sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Einkommensgrenzen
Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt € 2.500,00 netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,00 bzw. € 600,00 für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige
Auskünfte
Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg,
Rheinstraße 32, 6900 Bregenz, T: 05 9988-7211
www.bundessozialamt.gv.at
Antragsformular für Zuschuss zur 24 Stunden-Betreuung (selbständige oder unselbständige Betreuungskraft)
Formular zum Nachweis der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung in den Pflegegeldstufen 3 und 4 (in den Pflegegeldstufen 5, 6 und 7 ist keine ärztliche Bestätigung notwendig)
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, T: 05574/511-24129
www.vorarlberg.at
Antragsformular für Zuschuss zur 24 Stunden-Betreuung (selbständige oder unselbständige Betreuungskraft)
bei Pflegegeldstufen 1 und 2
Formular zum Nachweis der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung in den Pflegegeldstufen 1 und 2