Als Opfer im Sinne des Opferfürsorgegesetzes 1947 gelten Personen, die in der Zeit von 6. März 1933 bis 9. Mai 1945 in Folge ihres Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich oder durch Eingriffe des NS-Regimes verfolgt wurden und dabei bestimmte Schädigungen erlitten haben. Als Schädigungen sind anzusehen:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten die Opfer und ihre Hinterbliebenen einen Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung und
Unterlagen
Zuständigkeit
Schriftliche Anträge auf Anerkennung als Opfer an:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
Abteilung Gesellschaft und Soziales
Opferfürsorge
Römerstraße 15
6901 Bregenz
E-Mail: margit.halbeisen@vorarlberg.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Gesetzliche Grundlagen:
Download:
Gesamte Rechtsvorschrift für Opferfürsorgegesetz, Fassung vom 08.06.2010 (314 kB)
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen und Abspielen finden Sie hier: Download Programme