Das Wappen des Landes Vorarlberg ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde.
Auf dem silbernen Schild ruht das mit drei gleich breiten, schwarz befransten Lätzen versehene rote Montfortische Banner, das am oberen Rande drei rote Ringe trägt. Das obere Feld des Banners ist mit zwei, die Lätze sind mit drei schwarzen Querlinien durchzogen.
Rechtsgrundlagen
Landesverfassung
Art. 6 Abs. 1: Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde.
Das Landeswappen ist im Gesetz über die Landessymbole, LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, näher geregelt. Es enthält als Anlagen 1 und 2 verbindliche Darstellungen in Farb- und Schwarzdruck. Soweit dieses Recht nicht durch allgemeine Rechtsvorschriften eingeräumt wird, bedarf die „Führung“ des Landeswappens einer Bewilligung der Landesregierung. Seine „Verwendung“ ist grundsätzlich freigestellt.
Gemäß § 248 Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt das Landeswappen unter Umständen auch strafrechtlichen Schutz.
Geschichte
Das Wappen des Landes Vorarlberg geht auf das Wappen der Pfalzgrafen von Tübingen zurück, die als Zeichen ihrer pfalzgräflichen Gewalt bereits vor 1200 eine rote Fahne, die als Gerichtsfahne gedeutet wird, in goldenem Schild führten.
Dieses Wappen ging auf die Grafen von Montfort, eine Seitenlinie der Tübinger, über, zur Unterscheidung jedoch in silbernem Schild.
Da die Montforter im Mittelalter über weite Teile Vorarlbergs geboten, wurde ihr Wappen als Herzschild in das erste Vorarlberger Landeswappen (verliehen 1863 von Kaiser Franz Josef nach einem Entwurf des Historikers Josef Bergmann) integriert.
Seit 1918 führt das Land Vorarlberg nur noch die rote Fahne der Grafen Montfort in silbernem Schild.
Download:
Karl Heinz Burmeister - Das Vorarlberger Landeswappen (6.9 MB)
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