Das Landessiegel ist kreisförmig und weist das Landeswappen mit der Umschrift "Land Vorarlberg" auf.
Rechtsgrundlagen
Landesverfassung
Art. 6 Abs. 3: Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift "Land Vorarlberg" auf.
Das Landessiegel ist im Gesetz über die Landessymbole, LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, näher geregelt. Das Recht zur Führung der Dienstflagge steht nur dem Präsidenten des Landtages und den Mitgliedern der Landesregierung zu.
Gemäß §§ 248 Abs. 2, 225 und 227 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt das Landessiegel auch strafrechtlichen Schutz.
Geschichte
Ein Vorläufer des Landessiegels scheint erstmals 1726 als Siegel der Vorarlberger Landstände auf, es zeigt die Wappen der Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz.
Bis 1918 zeigte das Landessiegel das von Kaiser Franz Josef 1863 verliehene Landeswappen.
1984 wurden Vorschriften über das Landessiegel in die Landesverfassung aufgenommen.
An die Stelle von Petschaften, die in Wachs oder Siegellack gedrückt wurden, traten seit dem 19. Jahrhundert Gummi- und Trockenstempel mit dem Landeswappen.
Download:
Alois Niederstätter - Vorarlberger Landessiegel und Landesfarben (4.1 MB)
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