Als Landespatron Vorarlbergs gilt der heilige Josef, als „Landesfeiertag“ sein Hauptfest, der 19. März.
Rechtsgrundlagen
Die Landesverfassung zählt den Landespatron nicht zu den offiziellen Landessymbolen. Er hat heute nur noch eine indirekte Rechtsgrundlage im Schulrecht. In Vorarlberg ist der Josefitag lediglich ein "Schulfeiertag".
Geschichte
1771 erwirkte Maria Theresia beim Papst für Österreich eine gestraffte Feiertagsordnung. Zudem befahl sie, statt den Ortspatrozinien künftig nur noch das Fest eines gemeinsamen Landespatrons zu feiern.
Für die Provinz Vorderösterreich, zu der Vorarlberg damals gehörte, einigten sich die zuständigen Bischöfe 1772 auf den hl. Josef. Gleiches geschah für Tirol, Kärnten, Krain und Steiermark, die ebenfalls mehreren Bischöfen unterstanden. Der hl. Josef galt als Patron des Hauses Österreich und des Heiligen Römischen Reiches. Damit war er für die Bischöfe, die meist selbst Reichsfürsten waren, ein guter Kompromiss. Damit konnte er aber in keinem "seiner" Länder zu einer populären Identifikationsfigur werden. In Vorarlberg, das ab 1782 wieder von Innsbruck aus verwaltet wurde, galt er zudem weithin als "Tiroler".
Seit 1933 ist Josefi in Vorarlberg kein kirchlich und kein staatlich gebotener Feiertag mehr. Als Landespatron erlangte der hl. Josef in Vorarlberg aber erst in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg Bedeutung, als Josefi emotional zu einem "alemannischen" Landesfeiertag aufgeladen wurde. Die Heiligen Gebhard und Fidelis stiegen mit der Errichtung der Diözese Feldkirch 1968 "nur" zu Diözesanpatronen auf. Landespatron blieb der hl. Josef.
Im Landeszeremoniell fand der 19. März als "Landesfeiertag" erst 1998 eine Berücksichtigung. Seither überreicht der Landeshauptmann am Josefitag im Rahmen eines Festaktes verdienten Mitbürgerinnen und Mitbürgern Landes- und Bundesauszeichnungen.