Die Farben des Landes Vorarlberg sind rot-weiß.
Sie bilden die Landesflagge, die aus zwei gleich breiten Querstreifen besteht, von denen der obere rot und der untere weiß ist.
Als Dienstflagge des Landes dient die Landesflagge, mit dem Landeswappen in der Mitte.
Rechtsgrundlagen
Landesverfassung
Art. 6 Abs. 2: Die Farben von Vorarlberg sind rot-weiß.
Die Landesfarben sind im Gesetz über die Landessymbole, LGBl.Nr. 11/1996, 58/2001, näher geregelt. Das Recht zur Führung der Dienstflagge steht nur dem Präsidenten des Landtages, den Mitgliedern der Landesregierung und den Dienststellen des Landes Vorarlberg zu.
Gemäß § 248 Abs. 2 Strafgesetzbuch, BGBl.Nr. 60/1974, genießt die Fahne Vorarlbergs auch strafrechtlichen Schutz.
Geschichte
Die Landesfarben entsprechen dem Wappenmantel des 1863 von Kaiser Franz Josef I. verliehenen Landeswappens sowie den Farben des Herzschilds dieses Wappens (rote Montforter Fahne in silbernem Schild).
Bis zur Festlegung der Landesfarben in der Landesverfassung von 1923 wurden sie „inoffiziell“ geführt.
Download:
Alois Niederstätter - Vorarlberger Landessiegel und Landesfarben (4.1 MB)
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